Schach

En Passant ..

knobelgott - 19. Jul '18
Servus Leute ,
Kann mir jemand genau sagen,seit wann die En Passant Regel existiert?
Gruß knobelgott
Laudatio - 19. Jul '18
Hallo knobelgott,
nachfolgender Link erklärt diese Zugmöglichkeit sehr gut.

de.wikipedia.org/wiki/En_passant

Gruß
Laudatio
brauna - 19. Jul '18
In Wikipedia ist aber leider nicht ersichtlich, seit WANN sie existiert. Offenbar nicht von Anfang an.
knobelgott - 19. Jul '18
:-)) bitte nicht die Regel erklären,ich will wissen seit wann es diese gibt .
Im Internet habe ich auch nix gefunden :-((
knobelgott - 19. Jul '18
Aber trotzdem danke ;-)
FCAler - 19. Jul '18
Laut dem, was ich auf meiner Homepage anbiete, im 15. Jahrhundert.

zum Lerner z.B. der Link En Passant und noch viele anderer Lehrbeispiele am rechten Seitenrand:
youtube.com/watch?v=1dSQN4QwO7E

schachfreunde-wehringen.jimdo.com/
Beule - 19. Jul '18
die Aussage von FCAler deckt sich auch mit dem beigefügten Auszug aus dem Wikipedia-Eintrag.

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"Über Persien und, nach dessen Eroberung durch die Araber, im Zuge der islamischen Expansion wurde das Schachspiel weiter verbreitet. Spätestens im 13. Jahrhundert war das Schachspiel in Europa fest etabliert, denn seit dieser Zeit gehörte es zu den sieben Tugenden der Ritter. Im 15. Jahrhundert kam es, vermutlich in Spanien, zu einer großen Reform der Spielregeln, bei der schrittweise die heute gültigen Gangarten für Dame und Läufer,

der Doppelschritt des Bauern von seinem Startfeld

sowie die Rochade eingeführt wurden. In den folgenden Jahrhunderten trugen vor allem europäische Schachmeister zur Erforschung des Spiels bei."

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Wenn man also davon ausgeht das der Doppelschritt des Bauern zum Zug "en Passant" geführt hat, dann dürfte 15tes - 16tes Jahrhundert hinkommen :-)

Gruß
Beule

PS.: Interessanter Weise findet sich das alles im www ;-)
knobelgott - 19. Jul '18
Nice Leute ;-)) und danke für den Support
Schlafabtausch - 26. Jul '18
Ich habe jedenfalls mal irgendwo die BEgründung für die Einführung des e.p. gelesen: (in meinen eigenen Worten wieder gegeben)

Die Ausnahme "Doppelschritt des Bauern" darf nicht dazu genutzt werden können, um an den "Verteidiger" der Linie vorbei zu laufen. Also wenn auf b5 ein weisser Bauer steht, will er die bauern a7 und c7 am vorstoß hindern. durch die Ausnahme doppelschritt darf dies nicht umgegangen werden, so dass der andere spieler so tun darf, als wäre der doppelschritt nicht erfolgt.

der e.p. kann also nicht VOR der einfühurng des Doppelschritts sein. Anderswo habe ich gelesen dass der e.p. eine ziemlich junge regel sein soll...was in einer tausendjährigen schach geschichte auch immer jung heissen darf...ich glaueb aber nicht, dassder e.p. ZEITLGEICH mit dem Doppelschritt kam, sondern dass er sich erst später aus der Praxis entwickelte, nachdme alle den Doppelschritt anwandten. ich gehe also davon aus, dass der e.p. etwas nach dem Doppelschritt kam. Aber wie gesagt, GENAU weis ich das auch nicht.
Hasenrat - 26. Jul '18
Vielleicht kann sich noch das ein oder andere chessmail-Gründungsmitglied erinnern ...
;-)
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