Schach

Schach und Urheberrecht

Famulus - 21. Nov '19
Kann man wohl nicht öffnen. Aber lesen in GRUR-Prax 2019, 522.
StillSchweiger - 21. Nov '19
Ich kann es leider nicht finden und lesen, habe aber eine Vermutung worum es gehen könnte.

Einen bekannten Rechtstreit gab es schon: agon gegen chess24 anlässlich der Übertragung der Schach-WM 2016

chess24.com/de/lesen/news/chess24-gewinnt-rechtsstreit-vor-der..

Vielleicht trifft mein Beitrag das Thema, oder ist zumindest nah dran?
Famulus - 21. Nov '19
In dem Beitrag geht es im Urheberrechtsschutz von Schachpartien samt Gutachten von Unzicker. Bei Schachpartien sind beide Spieler Urheber, Miturheber.
Vabanque - 21. Nov '19
Vor einiger Zeit hatten wir dieses Thema hier schon mal, und zwar in dem Zusammenhang, ob ein Spieler gegen die Veröffentlichung bzw. Kommentierung einer seiner Partien Einwände geltend machen könnte. Ich denke, die Rechtslage ist so, dass das nicht möglich ist. Carlsen kann z.B. mir nicht verbieten, dass ich in den Kommentierten Spielen eine besonders peinliche Verlustpartie von ihm vorführe.
Ein wichtiger Aspekt - außer dem bereits genannten, dass bei einer Schachpartie beide Spieler Miturheber sind - ist außerdem, dass hier nicht zwei Künstler zusammen an einem Werk arbeiten, da sie ja gegeneinander und nicht miteinander das Werk erschaffen.
Trotzdem spricht man bei besonders gelungenen Partien von 'Schachkunstwerken', aber es sind wohl doch keine Kunstwerke im juristischen Sinn. Der Urheber kann seine Schachpartien weder verkaufen noch ausstellen noch unpubliziert lassen und schon gar nicht vernichten. Einmal gespielt, ist die Partie Allgemeingut und darf überall und von jedem verbreitet werden.
Ich hoffe, ich habe als juristischer Laie hier die Lage einigermaßen korrekt geschildert?
faues - 21. Nov '19
Wenn eine Partie kommentiert ist, ist sie dann geschützt?
Vabanque - 21. Nov '19
Nur die Kommentare. Du darfst nicht einfach Kommentare aus einem Buch abschreiben und hier posten. Aber mit deinen eigenen Kommentaren darfst du sie bringen.
faues - 21. Nov '19
Danke
Famulus - 21. Nov '19
Nach dem Beitrag kein Urheberrechtsschutz für Partien im bekannten Fahrwasser der Theorie
(Keine eigenständige geistige Leistung), wohl aber wenn Theorie verlassen und neue Ideen. Kommentare zu Partien geniessen sicher Urheberrechtsschutz, da eigene nicht nur kleingeistige(kleine Münze) Leistung. Ein weites bisher wenig beackertes Feld.
EintrachtbS - 22. Nov '19
Ich sehe ehrlich gesagt für Unzikes Theorie, beide Schachpartner seien Miturheber einer geistigen Leistung, keinen raum Da fehlt es schon am Willen, gemeinsame eine Leistung zu erschaffen. Der Wille des Spielers ist ja nicht, eine besondere (z.B. besonders schöne) Partie zu erschaffen, sondern das Spiel zu gewinnen.

Etwas anderes kann es bei Schachkompositionen sein.

Unstreitig haben die Spieler aber z.B. das Recht am eigenen Bild, müssten also Videoübertragungen von Spielen zustimmen.
Vabanque - 22. Nov '19
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